Illustration: queer.lu

Wie Luxemburgs Wohnungs- und Gleichstellungsbehörden die prekäre Wohnsituation queerer Menschen zwar anerkennen, die Verantwortung für deren Verbesserung jedoch ungeklärt lassen.

LuxemburgsWohnungsbehörden und LGBTIQ+-Gleichstellungsstellen erkennen zwar an, dass queere Bewohner*innen mit struktureller Wohnprekarität konfrontiert sind, doch keine einzige Institution übernimmt die Verantwortung dafür, die Lücke zwischen Wohnungspolitik und queerer Inklusion zu schließen.

In der 10. Ausgabe von queer.lu stellte uns der Artikel Kein Platz für uns Kevin (they/him) vorgestellt, eine queere Person mit Migrationshintergrund aus der Arbeiterklasse, der weniger als 60 Tage blieben, um eine Wohnung zu finden, nachdem dessen Mutter – die fünf Jahre lang auf einer Warteliste für Sozialwohnungen gestanden hatte, bevor sie stillschweigend aufgab – beschlossen hatte, Luxemburg zu verlassen. Außerdem begegneten wir Martine, einer neurodivergente, asexuellen Person, kennen, die beim Essen sparte, weil sie monatelang auf einen Zuschuss von 200 € warten musste, der in einem Verwaltungsrückstau feststeckte.

Beide beschrieben das derzeitige Wohnungssystem in Luxemburg als eines, das keinen Platz für sie hat.

Für andere gebaut

Luxemburgs Sozialwohnungssystem verteilt sich auf mehrere Träger. Der „Fonds du Logement", eine unabhängige öffentliche Einrichtung unter der Zuständigkeit des Wohnungsministeriums, ist der größte Anbieter und verwaltet 2.200 Sozialwohnungen. Die Société Nationale des Habitations à Bon Marché (SNHBM) konzentriert sich auf erschwingliches Wohneigentum für Haushalte mit geringem Einkommen. Die „Agence immobilière Sociale" (AIS) fungiert als Vermittler, der Wohnungen von privaten Vermieter*innen anmietet, um Menschen unterzubringen, die auf der Warteliste für Sozialwohnungen stehen. Die „Fondation pour l'accès au logement" (FAL) arbeitet mit Menschen in besonders prekären Wohnsituationen zusammen. Zusammen bilden diese Institutionen das Gerüst dessen, was Menschen vor dem Absturz auffangen soll.

Jede dieser Einrichtungen arbeitet nach einem Zulassungssystem, dessen Kriterien sich an Einkommensgrenzen und der Haushaltszusammensetzung orientieren. Das Wohnungsbauförderpaket von 2024, die bedeutendste Wohnungsbaureform der letzten Jahre, stellt Familien mit Kindern ausdrücklich als vorrangige Zielgruppe in den Mittelpunkt. Einpersonenhaushalte – statistisch gesehen die am stärksten benachteiligte Gruppe auf dem luxemburgischen Mietmarkt – erhalten bewusst die geringste Unterstützung.

In dem Artikel Kein Platz für uns beschrieb Martine den Druck, dem sie täglich ausgesetzt ist.

Die Leute sagen mir ständig, ich solle mir einfach einen Partner suchen. Sie denken, ich sollte einfach eine Beziehung eingehen, dann könnte ich auch ein Haus bauen. Aber für mich wäre das ein Albtraum.

Martine

Die Logik der Erschwinglichkeit auf dem luxemburgischen Wohnungsmarkt basiert auf dem Modell des Liebespaares als grundlegender wirtschaftlicher Einheit. Martines Asexualität stellt sie völlig außerhalb der wirtschaftlichen Annahmen, auf denen diese Gleichung beruht.

Gilles Hempel, Direktor der FAL, bestätigt, dass identitätsbasierte Vulnerabilität im ETHOS-Rahmenwerk – der von der FEANTSA (Europäischen Föderation nationaler Organisationen für Obdachlosenhilfe) entwickelten europäischen Typologie, die die Klassifizierung und Priorisierung von Wohnungsnotfallen im luxemburgischen Sozialwohnungssystem regelt – keine eigenständige Kategorie darstellt. Für eine LGBTIQ+-Person, die aus ihrem Elternhaus vertrieben wurde, ist die ETHOS-Kategorie 10 der am ehesten zutreffende Anknüpfungspunkt; sie umfasst Fälle von Menschen, die in häuslicher Gewalt leben oder davon bedroht sind. Um Zugang zum System zu erhalten, muss eine konkrete Beeinträchtigung benannt werden können.

In Bezug auf das Nationale Register für bezahlbaren Wohnraum (RENLA) – die zentralisierte nationale Warteliste, die im September 2025 als Kernstück der Wohnungsreform der Regierung eingeführt wurde – äußert sich Hempel unmissverständlich:

Das RENLA hat die Wartezeiten nicht verkürzt, da diese vor allem von der Verfügbarkeit von Wohnraum abhängen.

Gilles Hempel · Direktor · FAL

Die Warteschlange ist nun besser organisiert. Aber nicht kürzer. Kevins Mutter stand fünf Jahre lang auf dieser Liste, bevor sie ihren Antrag aufgab. Das RENLA hätte diese Wartezeit zwar geordneter gestaltet, aber nicht beendet.

Illustration: queer.lu

Was nicht gezählt werden kann, kann auch nicht behoben werden

Das Luxembourg Institute of Socio-Economic Research (LISER) beherbergt das „Observatoire de l'Habitat", Luxemburgs Datenstelle für den Wohnungsmarkt. Es analysiert Mietpreise, Indexe und Daten zur Erschwinglichkeit, die direkt in die Regierungspolitik einfließen.

Auf die Frage, ob aktuelle Datensätze sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder Neurodiversität als Faktoren der Wohnungsvulnerabilität erfassen, lautet die Antwort eindeutig:

Wir verfügen weder in EU-SILC noch in anderen Datenbanken über Daten zu den angefragten Themen, da diese Art von Fragen derzeit selten bis gar nicht gestellt wird.

LISER-Antwort

Auch die FAL ist nicht in der Lage, diese Lücke zu schließen. Die EU-Datenschutzvorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), schränken die Erhebung von Daten zur sexuellen Orientierung stark ein, was bedeutet, dass derzeit keine Sozialwohnungsbehörde in Luxemburg weiß, wie viele LGBTIQ+-Personen sie betreut.

Die einzige Institution, die dies zu erfassen versucht, ist das Luxemburger Institut für LGBTIQ+-Inklusion (LILI) – eine vom Centre LGBTIQ+ CIGALE mit privater Finanzierung ins Leben gerufene Forschungsinitiative. LILI ist keine staatliche Einrichtung und existiert genau aus dem Grund, weil die staatliche Dateninfrastruktur nicht erfasst, was LILI dokumentiert. Selbst das LISER erkennt dies an und erklärt, dass LILI „verdeutlicht, wie wichtig es ist, in künftigen Diskussionen über Ungleichheiten im Wohnungswesen über traditionelle sozioökonomische Indikatoren hinaus auch umfassendere Dimensionen der Vulnerabilität stärker zu berücksichtigen."

Eine offizielle Forschungseinrichtung, die schriftlich bestätigt, dass das offizielle Datensystem unvollständig ist, ist jedoch nicht verpflichtet, dies zu ändern.

Kevin sagte in Kein Platz für uns ganz offen:

Ich weiß kaum, welche Unterstützungssysteme es in Luxemburg für arme Menschen gibt, geschweige denn für jemanden, der zudem queer ist, ein Kind von Einwanderern, und versucht, mehrere Identitäten in einem System unter zu bringen, das nur Platz für eine hat.

Kevin

Die Daten bestätigen die Erfahrung von Kevin. Das System wurde nicht mit Blick auf diese Menschen entwickelt und ist daher auch nicht darauf ausgelegt, auf ihre Bedürfnisse einzugehen.

Zwei Ministerien, eine Lücke, kein Verantwortlicher

In Luxemburg gibt es zwei wichtige institutionelle Ebenen, die für diese Frage unmittelbar relevant sind. Das Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung unter der Leitung von Minister Claude Meisch ist für die Wohnungspolitik und die Vergabe von Wohnbaufördermitteln zuständig. Das Ministerium für Gleichstellung und Vielfalt (MEGA) unter der Leitung von Ministerin Yuriko Backes koordiniert den Maßnahmenkatalog der Regierung zur Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen und zur Bekämpfung von Diskriminierung.

Beide wurden kontaktiert, und ihre Antworten machen gemeinsam sichtbar, wo die Verantwortlichkeit verloren geht.

Der Nationale LGBTIQ+-Aktionsplan von 2025 umfasst 81 Maßnahmen, 147 Aktionen, 15 thematische Kapitel und 15 beteiligte Ministerien. Er deckt Bildung, Arbeit, Gesundheit, Familie, Politik und Rechte von Geflüchteten ab. Er ist das umfassendste Regierungsbekenntnis zur LGBTIQ+-Inklusion in Luxemburg. Das Thema Wohnen gehört nicht dazu.

Auf die Frage nach dem Grund dafür antwortete das MEGA offen:

Wohnraum für LGBTIQ+-Personen war kein Thema, das im Nationalen Aktionsplan ausdrücklich berücksichtigt oder davon ausgeschlossen wurde. Der interministerielle LGBTIQ+-Ausschuss erhielt vom Ministerium für Wohnungsbau keinen konkreten Beitrag, der in den Nationalen Aktionsplan hätte integriert werden können.

MEGA-Antwort

Diese Lücke ist das Ergebnis der Nichtbeteiligung eines Ministeriums an einem Prozess, der genau solche Lücken schließen soll.

Die Antwort des Ministeriums für Wohnungsbau bestätigt dieses Muster. Zur Frage, ob eine identitätsbasierte Wohnungslosigkeit als Zuteilungsfaktor anerkannt wird:

Zuteilungsentscheidungen basieren auf objektiven sozialen und wirtschaftlichen Kriterien, die gesetzlich festgelegt sind, mit dem Ziel, Fairness, Transparenz und Gleichbehandlung aller Antragsteller*innen ohne Diskriminierung zu gewährleisten.

Wohnungsbauministerium

Zur speziellen Bereitstellung von Wohnraum für queere Menschen:

Maßnahmen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus sind darauf ausgelegt, allen Bewohner*innen auf der Grundlage objektiver Anspruchskriterien und nicht identitätsspezifischer Kategorien zu dienen.

Wohnungsbauministerium

Kritische Stimmen argumentieren, dass die Anwendung identischer Kriterien auf Haushalte mit sehr unterschiedlichen Ausgangsbedingungen bestehende Ungleichheiten reproduzieren kann. Eine queere Person, die aus ihrem Elternhaus vertrieben wurde – und ohne die finanzielle Grundlage, über die herkömmliche Haushalte vermutlich verfügen, auf dem Wohnungsmarkt ankommt –, wird nach denselben Zulassungskriterien behandelt wie alle anderen. Gleichbehandlung im Verfahren führt nicht zwangsläufig zu Gleichbehandlung im Ergebnis. Wie Kevin es formulierte:

Von mir wird erwartet, dass ich in einem System überlebe, das Menschen wie mich nicht berücksichtigt.

Kevin

Das Wohnungsbauministerium betrachtet das Thema Wohnraum für LGBTIQ+ Menschen als Gleichstellungsfrage. Das MEGA sieht darin ein Wohnungsproblem, das eine ressortübergreifende Koordination erfordert. Zwischen diesen beiden Positionen wartet Martine auf einen Zuschuss von 200 Euro, während sie bei den Ausgaben für Lebensmittel spart, und Kevin zählt die Tage, ohne zu wissen, wohin er gehen soll.

Die Kosten des Wartens

Es gibt Bewegung, aber sie verläuft langsam und eher auf europäischer als auf nationaler Ebene.

Das MEGA teilte mit, dass der Expertenausschuss des Europarats für sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und -ausdruck sowie Geschlechtsmerkmale (ADI-SOGIESC) eine Studie zum Thema Wohnen und LGBTIQ+-Inklusion in Auftrag gegeben hat, im Rahmen der Überprüfung der Empfehlung von 2010 zur Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Die Ergebnisse dieser Studie werden für 2027 erwartet. Das MEGA bestätigte zudem, dass die Berichterstattung von queer.lu zum Thema Wohnen auf dem IDAHOT+-Forum in Kopenhagen im Mai 2026 als Beleg für die Dringlichkeit dieser Arbeit angeführt wurde.

Auf nationaler Ebene gibt es eine parallele Entwicklung. Im November 2025 veröffentlichten das Ministerium für Wohnungsbau und das Ministerium für Familienangelegenheiten gemeinsam eine Ausschreibung für Projekte zum Thema selbstbestimmtes Wohnen für Menschen mit Behinderungen – das erste Mal, dass Luxemburg diese Lücke offiziell angesprochen hat. Martine, die an der Schnittstelle beider Themen steht, wird von keinem der beiden Rahmenwerke vollständig berücksichtigt.

Die Fondation IDEA, deren Analyse vom März 2026 die Wohnungskrise in Luxemburg als „permanente Krise" bezeichnete, stellte fest, dass zwar auf Vulnerabilität basierende Instrumente wie der Mietzuschuss existieren, diese jedoch nur in geringem Umfang in Anspruch genommen werden – ein Unterstützungsmechanismus, der schwer zugänglich ist und in der Praxis so funktioniert, als gäbe es überhaupt kein Sicherheitsnetz.

Die Studie des Europarats erscheint 2027. Für Kevin lief der Countdown auf 60 Tage.

In Kein Platz für uns beschrieb Martine ihr ideales Zuhause als „einen Ort, der bewusst für Menschen wie sie geschaffen wurde" – und bezeichnete dies als „den einfachsten und vernünftigsten Wunsch".

Keine der kontaktierten Institutionen würde bestreiten, dass dieser Wunsch vernünftig ist. Worüber sie sich jedoch nicht einigen können, ist die Frage, wessen Verantwortung es ist, ihn zu erfüllen.

Das luxemburgische Wohnungssystem und sein Rahmenwerk zur Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen funktionieren - jedes für sich, in seinen eigenen Grenzen. Die Kluft zwischen ihnen ist die Folge zweier parallel aufgebauter Systeme, die nie darauf ausgerichtet waren, sich zu ergänzen.

Den für diesen Artikel kontaktierten Institutionen wurden diese Ergebnisse nun vorgelegt.

Die Frage bleibt, ob das Erkennen dieser Kluft zu einer Übernahme von Verantwortung führt – und wenn ja, durch wen und wann.